Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Net-to-print GmbH (nachfolgend Druckerei genannt)Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie des Gerichtsstandes durch den Besteller ein.
Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen
in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie
verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und
Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender
Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für
unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart,
Nettopreise ohne MWSt und Lieferkosten. Diese werden zusätzlich verrechnet.
Zahlungsbedingungen
Bei Rechnungsstellung hat die Zahlung des Rechnungsbetrages
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Mahnspesen werden verrechnet. Die Druckerei behält sich vor, vom Auftraggeber
eine Vorauszahlung zu verlangen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang
Eigentum der Druckerei.
Auftragserteilung
Der Auftrag gilt mit der Lieferung der Daten als erteilt.
Lieferfristen
Die Lieferfrist gilt ab Eingang der druckfertigen
Daten. Wird ein Gut zum Druck vereinbart, gilt die Frist ab Eingang des Gut
zum Druck. Überschreitungen
des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die
Druckerei kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht
durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel
an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den
Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Druckerei für
etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen
haftet die Druckerei höchstens bis zur Höhe des Warenwertes.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber
der Druckerei zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster
und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller
die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
Mehraufwand
Vom Besteller oder von dessen beauftragtem Vermittler
gegenüber dem Angebot
verursachter Mehraufwand (wie Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder
Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe
schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Kunde erhält für den Mehraufwand einen Kostenvoranschlag.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen
im Umbruch, mehrmalige Datenübermittlungen und dergleichen) sind in
den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit
zusätzlich berechnet. Der Kunde erhält für diese Aufwendungen
nur auf ausdrücklichen Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere
Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität
der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Für
Fehler aufgrund von mangelhaft gelieferten Daten, welche nicht nach unseren
Richtlinien aufbereitet wurden, übernimmt die Druckerei keine Haftung.
Bei von der Druckerei verschuldeten Abweichungen haftet die Druckerei höchstens
bis zur Höhe des Warenwertes.
Lieferungen, Verpackung
Die publizierten Preise gelten für Selbstabholer in unseren Filialen
in Weinfelden oder Zürich. Sendungen per Post werden dem Besteller gemäss
unserem Tarif in Rechnung gestellt. Abweichende Lieferarten werden nach Aufwand
verrechnet. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum
Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt
der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
Mängelrüge
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten
sind bei Empfang zu prüfen.
Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität
haben spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst
die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt
innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Haftungsbeschränkungen
Der Druckerei übergebene Datenträger oder sonstige eingebrachte
Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken
hat der Auftraggeber selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über
den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend
gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich
zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber
dem Endverbraucher wegbedungen.
Daten
Vom Kunden angelieferte Datenträger werden nicht retourniert. Sämtliche
Daten werden nach Auftragsauslieferung gelöscht und sind nicht mehr
abrufbar.
Gut zum Druck
Wird ein Gut zum Druck vereinbart, dann ist
der Auftraggeber verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages
zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente
(PDF, Farblaser oder dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und
diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen,
zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene
Fehler.
Wird auf ein Gut zum Druck verzichtet, beschränkt sich die Haftung der Druckerei auf grobes Verschulden.
Bestellung von Dritten und Beraterkommission
Die Druckerei geht davon aus,
dass der Besteller rechtlich befugt ist, in Namen des Rechnungsempfängers Druckaufträge zu erteilen. Verweigert
der Rechnungsempfänger die Zahlung, ist die Druckerei berechtigt, den
Betrag dem Besteller direkt in Rechnung zu stellen. Es wird keine RBK (Beraterkommission)
ausbezahlt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern keine anderen Abmachungen getroffen
werden, ist für beide Teile
Gerichtsstand und Erfüllungsort Weinfelden. Anwendbar ist schweizerisches
Recht.
Weinfelden, 2. August 2005