Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Net-to-print GmbH (nachfolgend Druckerei genannt)

Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie des Gerichtsstandes durch den Besteller ein.

Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise ohne MWSt und Lieferkosten. Diese werden zusätzlich verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Bei Rechnungsstellung hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Mahnspesen werden verrechnet. Die Druckerei behält sich vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Druckerei.

Auftragserteilung
Der Auftrag gilt mit der Lieferung der Daten als erteilt.

Lieferfristen
Die Lieferfrist gilt ab Eingang der druckfertigen Daten. Wird ein Gut zum Druck vereinbart, gilt die Frist ab Eingang des Gut zum Druck. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Druckerei kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Druckerei höchstens bis zur Höhe des Warenwertes.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Druckerei zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

Mehraufwand
Vom Besteller oder von dessen beauftragtem Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält für den Mehraufwand einen Kostenvoranschlag.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch, mehrmalige Datenübermittlungen und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet. Der Kunde erhält für diese Aufwendungen nur auf ausdrücklichen Wunsch einen Kostenvoranschlag.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Für Fehler aufgrund von mangelhaft gelieferten Daten, welche nicht nach unseren Richtlinien aufbereitet wurden, übernimmt die Druckerei keine Haftung. Bei von der Druckerei verschuldeten Abweichungen haftet die Druckerei höchstens bis zur Höhe des Warenwertes.

Lieferungen, Verpackung
Die publizierten Preise gelten für Selbstabholer in unseren Filialen in Weinfelden oder Zürich. Sendungen per Post werden dem Besteller gemäss unserem Tarif in Rechnung gestellt. Abweichende Lieferarten werden nach Aufwand verrechnet. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Mängelrüge
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen
Der Druckerei übergebene Datenträger oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

Daten
Vom Kunden angelieferte Datenträger werden nicht retourniert. Sämtliche Daten werden nach Auftragsauslieferung gelöscht und sind nicht mehr abrufbar.

Gut zum Druck
Wird ein Gut zum Druck vereinbart, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (PDF, Farblaser oder dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

Wird auf ein Gut zum Druck verzichtet, beschränkt sich die Haftung der Druckerei auf grobes Verschulden.

Bestellung von Dritten und Beraterkommission
Die Druckerei geht davon aus, dass der Besteller rechtlich befugt ist, in Namen des Rechnungsempfängers Druckaufträge zu erteilen. Verweigert der Rechnungsempfänger die Zahlung, ist die Druckerei berechtigt, den Betrag dem Besteller direkt in Rechnung zu stellen. Es wird keine RBK (Beraterkommission) ausbezahlt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern keine anderen Abmachungen getroffen werden, ist für beide Teile Gerichtsstand und Erfüllungsort Weinfelden. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Weinfelden, 2. August 2005

 

 
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